ARBEITSSICHERHEIT-SH / Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Flucht- und Rettungspläne

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) 2.3 definiert die Notwendigkeit bei z.B. unübersichtlichen Fluchtwegen oder Betrieben mit Publikumsverkehr einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Die Erstellung für Ihren Betrieb kann flexibel durch mich erfolgen und Sie erhalten schnell einen passenden Plan. Bei Begehungen wird ebenfalls die Aktualität dieser Pläne überprüft, um diese bei Bedarf zu aktualisieren.

Beispiel eines Flucht- und Rettungsplanes:

Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan

Download als PDF-Datei

^