ARBEITSSICHERHEIT-SH / Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)

SiGeKo

Gerüstbau: Bord­brett fehlt, 3-tei­li­ger Sei­ten­schutz nicht kom­plett!

Wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen, wird in §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) die Einrichtung eines Arbeitssicherheitssauschusses in Ihrem Betrieb gefordert. In diesem werden Themen des Arbeitsschutzes behandelt und Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben geplant.

Der ASA setzt sich wie folgt zusammen:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann natürlich durch einen Ihrer eigenen Mitarbeiter gestellt werden.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet aber deutliche Vorteile gegenüber einer betriebsinternen Lösung! So können Sie sicher sein, immer auf dem neuesten gesetzlichen Anforderungs- und Wissenstand zu sein und das ohne Schulung und Fortbildungen eines Ihrer eigenen Mitarbeiter.

So vermindern Sie Ausfallzeiten, sparen Kosten und steigern die Produktivität Ihres Unternehmens.

 

Nehmen Sie bitte einfach Kontakt auf für weitere Informationen!

^